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   VGH Baden-Württemberg, 24.07.1995 - 6 S 1712/95   

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https://dejure.org/1995,6545
VGH Baden-Württemberg, 24.07.1995 - 6 S 1712/95 (https://dejure.org/1995,6545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.1995 - 6 S 1712/95 (https://dejure.org/1995,6545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 1995 - 6 S 1712/95 (https://dejure.org/1995,6545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen des Privilegierungstatbestandes des AsylbLG § 2 Abs 1Nr 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 492
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.08.1994 - 1 B 71.94

    Versagung der Aufenthaltsbefugnis bei Einreise des Ausländers ohne erforderliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.1995 - 6 S 1712/95
    Vor allem spricht der besondere Sachzusammenhang des § 30 Abs. 3 AuslG dafür, daß die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nicht schon in jedem Falle ermöglicht werden soll, in dem ein unanfechtbar zur Ausreise Verpflichteter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zu dulden ist, daß vielmehr die Aufenthaltsbefugnis nicht an Personen erteilt werden soll, die - ungeachtet einer etwaigen tatsächlichen Undurchführbarkeit der Abschiebung - das Bundesgebiet durchaus freiwillig verlassen (und - darauf ist die Fragestellung praktisch einzugrenzen - in ihren Heimatstaat zurückkehren) könnten (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Beschl. vom 31.08.1994 - 1 B 71.94 -, InfAuslR 1995, 5; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.02.1994 - 11 S 2927/92 -, Umdruck S. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1995 - 6 S 1264/95

    Zum Anspruch auf Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, denen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.1995 - 6 S 1712/95
    Diese Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise steht einer Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG und damit einer entsprechenden Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes entgegen (noch offen gelassen: Senat, Beschl. vom 19.06.1995 - 6 S 1264/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1997 - 6 S 35/97

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Möglichkeit der freiwilligen

    Die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise besteht nur, wenn die Ausreise für den Leistungsberechtigten zumutbar ist (Fortführung der Rechtsprechung des Senats aus dem Beschluß vom 24.07.1995 - 6 S 1712/95 -, VBlBW 1995, 492).

    Einem Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der freiwillig ausreisen kann, stehen auch dann nur Leistungen nach §§ 3 bis 7 AsylbLG a.F. zu, wenn er eine Duldung erhalten hat, weil seiner Abschiebung rechtliche und/oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die er nicht zu vertreten hat (vgl. Beschl. d. Senats vom 24.07.1995 - 6 S 1712/95 -, VBlBW 1995, 492; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.1997 - 12 M 264/97 -, NVwZ-Beilage 4/1997, 28; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1997 - 4 M 7062/96 -, NVwZ- Beilage 4/1997, 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Denn dann müssen nicht nur die Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 AuslG, sondern auch nicht zu vertretende Hindernisse gegen eine freiwillige Ausreise des Ausländers und gegen seine Abschiebung vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.8.1994, InfAuslR 1995, 5), weshalb eine Aufenthaltsbefugnis insbesondere nicht an Personen erteilt werden soll, die trotz Vorliegen des Duldungsgrundes der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung das Bundesgebiet durchaus freiwillig verlassen und in ihren Heimatstaat zurückkehren könnten (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 24.7.1995 - 6 S 1712/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1995 - A 12 S 159/95

    Bundesrepublik Jugoslawien: gegenwärtige

    Aus asylrechtlicher Sicht (für abschiebungstechnische Sicht: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.10.1995 - A 14 S 2661/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.1995 - 13 A 265/94A -, Beschluß vom 24.10.1995 - 13 A 6014/95A - siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 03.11.1995 - 13 S 2185/95 - zur Erteilung einer Duldung; Beschlüsse vom 19.06.1995 - 6 S 1264/95 -, 24.07.1995 - 6 S 1712/95 -, 27.10.1995 - 6 S 2787/95 - zum AsylbLG; VG Magdeburg, Urteil vom 18.10.1995 - 4 A 426/94 -) kann eine Einreiseverweigerung politische Verfolgung sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1995 - 6 S 1347/95

    Zum Anspruch auf Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, denen

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist von dem die Abschiebungshindernisse betreffenden Merkmal verschieden und damit selbständig zu beurteilen (vgl. Beschl. des Senats v. 24.07.1995 - 6 S 1712/95 -), und zwar wiederum nach objektiven Kriterien.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 6 S 620/97

    Leistungen nach dem AsylbLG: freiwillige Rückkehr ausreisepflichtiger Personen

    Einem Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der freiwillig ausreisen kann, stehen auch dann nur Leistungen nach den §§ 3 bis 7 AsylbLG zu, wenn er eine Duldung erhalten hat, weil seiner Abschiebung rechtliche und/oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die er nicht zu vertreten hat (Beschluß des Senats vom 24.07.1995 - 6 S 1712/95 -, VBlBW 1995, 492).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.1997 - 12 M 264/97

    Sozialhilfe für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge; Abschiebungshindernisse und

    Mit den dargestellten Erwägungen findet sich der Senat im Einklang mit dem Beschluß des VGH Mannheim vom 24.7.1995 (VBlBW 1995, 492).
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